Europäisches Pflanzenkohle Zertifikat

von Biochar Science Network

Mit der Einführung des Europäischen Pflanzenkohle Zertifikats wird ein Meilenstein für die landwirtschaftliche Nutzung von Pflanzenkohle gesetzt. Pflanzenkohlen, die nach den Richtlinien des Zertifikats hergestellt werden, erfüllen sämtliche Anforderung an eine kontrollierte Produktion mit positiver Klima- und Umweltbilanz. Die ökologisch nachhaltige Beschaffung der verwendeten Biomassen wird dabei ebenso garantiert wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Bodenschutzes. Umfassend werden die Eigenschaften und die Qualität der Pflanzenkohle bewertet, so dass ihr gezielter Einsatz in der Landwirtschaft, der Tierhaltung und der Abwasserbehandlung möglich wird.
Richtlinien des Europäischen Pflanzenkohle Zertifikats (Druckausgabe)

[Im vorliegenden Artikel werden die wichtigsten Passagen und Grenzwerte der Richtlinien des Europäischen Pflanzenkohle Zertifikats vorgestellt. Das komplette Dokument können Sie über den obigen Link als Druckversion herunterladen. Herausgeber ist das Biochar Science Network]

1. Ziel der Richtlinien und Zertifizierung

Holz- und Pflanzenkohle gehören seit über zwei Jahrtausenden zu den grundlegenden Rohstoffen der Zivilisation. Der weitaus größte Teil der Holzkohle wurde zum Kochen, zum Heizen und zur Metallherstellung verwendet. Ein Teil der Holz- und Pflanzenkohlen wurde aber auch schon vor Jahrhunderten als Bodenverbesserer, als Stall- und Sanitärstreu, Heilmittel und auch als Futterergänzung verwendet. Im letzten Jahrhundert ging viel von diesem traditionellen Wissen verloren und ist erst um die Jahrtausendwende wieder neu entdeckt worden.

Dank umfangreicher multidisziplinärer Forschungen und praktischer Versuche ist es gelungen, die biologischen und chemo-physikalischen Abläufe beim Einsatz von Pflanzenkohle besser zu verstehen und den Schritt zu ihrem Einsatz in der landwirtschaftlichen Praxis einzuleiten. In den nächsten Jahren wird eine starke Zunahme der landwirtschaftlichen Verwendung von Pflanzenkohle erwartet. Die Verwendungszwecke reichen dabei von Bodenverbesserern, Kompostierzusätzen, und Trägerstoffen für Düngemittel über Güllebehandlung und Stalleinstreu bis hin zu Silierhilfsstoffen, Futtermitteln, medizinischem Einsatz und verschiedenem mehr.

Die traditionelle Herstellung von Holz- und Pflanzenkohle war hinsichtlich ihrer Kohlenstoffeffizienz und vor allem hinsichtlich ihrer Umweltbilanz ungenügend und ist entsprechend ungeeignet, um die zu erwartenden Mengen an Pflanzenkohle für die Landwirtschaft zu produzieren. Erst durch moderne Pyrolyseanlagen kann Pflanzenkohle aus einer großen Vielfalt von Biomassen energieeffizient und ohne Belastung für die Umwelt hergestellt werden. Da sowohl die Eigenschaften der Pflanzenkohle als auch die Umweltbilanz ihrer Herstellung stark abhängig von der technischen Steuerung der Pyrolyse und den verwendeten Biomassen sind, ist es notwendig, ein sicheres Kontrollsystem für die Herstellung und Analyse von Pflanzenkohle einzuführen.

Mit den vorliegenden Richtlinien für die Erlangung des Pflanzenkohle-Zertifikates beabsichtigt das Biochar Science Network eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Kontrollgrundlage einzuführen. Dank des Kontrollzertifikates soll die nachhaltige Produktion von Pflanzenkohle sichergestellt werden und die Produzenten gegenüber den Landwirten und sonstigen Nutzern die Möglichkeit erhalten, die Qualität der Pflanzenkohle nachweisbar zu garantieren.

Die Pflanzenkohle-Technologie entwickelt sich derzeit sehr rasch. Weltweit werden in über 500 Forschungsprojekten die Eigenschaften und Wechselwirkungen von Pflanzenkohle untersucht. Monatlich erscheinen neue Versuchsergebnisse und zahlreiche wissenschaftliche Studien zum Thema. Jedes Jahr streben neue Hersteller von Pyrolyseanlagen auf den Markt, und die Einsatzbereiche für Pflanzenkohle und von Pflanzenkohleprodukten wachsen. Das vorliegende Pflanzenkohle-Zertifikat ist mit dieser wissenschaftlichen und technischen Dynamik eng verknüpft und wird dementsprechend jedes Jahr nach den neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen überarbeitet. Grenzwerte und Analysemethoden werden jeweils an die neuesten Erkenntnisse angepasst oder wenn nötig neu eingeführt.

Das Ziel der Richtlinien besteht in der Gewährleistung einer wissenschaftlich stichhaltigen, gesetzlich abgesicherten, wirtschaftlich verantwortbaren und praktisch umsetzbaren Kontrolle der Produktion und Qualität von Pflanzenkohle. Für Anwender von Pflanzenkohle und Produkten auf Basis von Pflanzenkohlen soll eine transparente und nachvollziehbare Kontrolle und Qualitätsgarantie ermöglicht werden.

2. Definition von Pflanzenkohle

Als Pflanzenkohle (engl. Biochar) gilt alle pyrolytisch hergestellte Kohle, die ökologisch nachhaltig in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann.

Pflanzenkohlen werden durch Biomasse-Pyrolyse hergestellt. Als Biomasse–Pyrolyse gilt hierbei die thermochemische Zersetzung organischer Stoffe bei stark reduziertem Sauerstoffgehalt von unter 2% und bei Temperaturen zwischen 350°C und 1000 °C. Torrefaktion, Hydrothermale Karbonisierung und Verkokung sind weitere Verkohlungsprozesse, deren Endprodukte nach der vorliegenden Definition aber nicht als Pflanzenkohle bezeichnet werden. Für Produkte jener anderen Verkohlungsverfahren können gegebenenfalls gesonderte Zertifikate ausgearbeitet werden, wenn über deren Qualität und Wirkung in Böden und sonstigen nicht-thermischen Nutzungsformen umfangreichere und besser gesicherte Kenntnisse bestehen.

Pflanzenkohlen sind folglich spezielle Pyrolysekohlen, die durch zusätzliche ökologisch nachhaltige Produktions-, Qualitäts- und Einsatzbedingungen charakterisiert sind.

Entsprechend dem vorliegenden Zertifikat werden die Pflanzenkohlen in zwei verschiedene Qualitätsstufen mit jeweils unterschiedlichen Grenzwerten und ökologischen Anforderungen eingeteilt: basic und premium.

Zur Zertifizierung der Pflanzenkohle müssen folgende Kriterien bezüglich der eingesetzten Biomasse, der Produktionstechnik, den Eigenschaften der Pflanzenkohle und deren Ausbringung erfüllt werden:

3. Eingesetzte Biomasse

3.1 Zur Herstellung von Pflanzenkohle dürfen ausschließlich organische Reststoffe verwendet werden, die auf der Positivliste (Anhang 1) aufgeführt sind.

3.2 Die saubere Trennung von nichtorganischen Abfällen wie Plastik, Gummi, Elektronikschrott etc. muss gewährleistet sein.

3.3 Die Biomassen dürfen keine Farbreste, Lösungsmittel oder andere nichtorganische Verunreinigungen aufweisen.

3.4 Beim Einsatz von landwirtschaftlichen Primärprodukten muss deren nachhaltige Erzeugung gewährleistet sein.

3.5 Pflanzenkohle darf nur dann aus Forstholz oder Kurzumtriebsplantagen hergestellt werden, wenn eine nachhaltige Bewirtschaftung des entsprechenden Waldes zum Beispiel durch PEFC oder FSC nachgewiesen werden kann.

3.6 Biomassen zur Herstellung von Pflanzenkohle dürfen nicht weiter als 80 km bis zur Pyrolyseanlage transportiert werden. Ausgenommen sind Pyrolysezusatzstoffe oder spezielle Biomassen zu Versuchszwecken. [Da zurzeit noch kein ausreichend dichtes Netz von Pyrolyseanlagen besteht, kann für einzelne Biomassen eine Ausnahmegenehmigung (ANG) bezüglich der Transportdistanz beantragt werden, sofern sichergestellt wird, dass es sich nur um eine zeitlich begrenzte Ausnahme handelt.]

[...]

5. Eigenschaften der Pflanzenkohle

Eine detaillierte physiko-chemische Charakterisierung von Pflanzenkohle ist nach dem derzeitigen Wissensstand und den verfügbaren Analysemethoden sehr schwer erreichbar und sehr teuer. Vorgabe des Pflanzenkohle-Zertifikats ist daher auch nicht die Durchführung einer kompletten wissenschaftlichen Charakterisierung der Pflanzenkohle. Von entscheidender Bedeutung für das Zertifikat ist, dass die Einhaltung aller umweltrelevanten Grenzwerte garantiert und alle für die landwirtschaftliche Praxis relevanten Produkteigenschaften deklariert werden.

5.1 Der Kohlenstoffgehalt der Pflanzenkohle muss mehr als 50% der Trockenmasse betragen

Der Gehalt an organischem Kohlenstoff von Pyrolysekohlen schwankt je nach verwendeter Biomasse und Prozesstemperatur zwischen 10 % und 95 % der Trockenmasse. So liegt z.B. der Kohlenstoffgehalt von pyrolysiertem Hühnermist bei etwa 25% und der von Buchenholz bei etwa 85%.

Bei sehr mineralreichen Biomassen wie Klärschlamm oder Viehmist überwiegt im Pyrolyseprodukt der Aschegehalt. Entsprechend gelten Pyrolysekohlen mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 50% nicht als Pflanzenkohle, sondern als Pyrolyseasche mit mehr oder weniger hohem Anteil an Pflanzenkohle.

Erfüllen die Pyrolyseaschen alle sonstigen Grenzwerte des vorliegenden Pflanzenkohle-Zertifikates, können sie unter der Produktbezeichnung Pyrolyseasche vermarktet werden. Pyrolyseaschen haben hohe Nährstoffgehalte und stellen entsprechend wertvolle Düngeergänzungsmittel dar, sind damit aber einer anderen Produktkategorie zuzuordnen.

Mineralreiche Biomassen sollten im Sinne möglichst effizienter Ressourcennutzung und nachhaltiger Stoffströme eher kompostiert, fermentiert oder zu Düngemitteln aufkonzentriert werden, so dass die Nährstoffe möglichst rasch wieder pflanzenverfügbar werden.

Die Angabe des Kohlenstoffgehaltes ist insbesondere für die eventuelle Erzeugung von CO2-Zertifikaten relevant.

5.2 Black-Carbon-Gehalt muss zwischen 10 % bis 40 % des Gesamtkohlenstoffs liegen

Der Kohlenstoff der Pflanzenkohle setzt sich aus leichter abbaubaren organischen Kohlenstoffverbindungen und sehr stabilen, aromatischen Kohlenstoffstrukturen (Black Carbon) zusammen. Der Gehalt an Black Carbon ist ein wichtiges Kriterium zur Charakterisierung von Pflanzenkohle und ist zudem Ausdruck für die Stabilität der Pflanzenkohle im Boden. Letzteres ist für den Aspekt der Kohlenstoffsequestrierung von besonderer Relevanz.

Der Black-Carbon-Gehalt von Pflanzenkohlen liegt nach Schimmelpfennig und Glaser [2012] zwischen 10 % und 40 % des Gesamtkohlenstoffs. Bei Black-Carbon-Gehalten von unter 10% des Gesamtkohlenstoffs können die entsprechenden Kohlen nicht mehr als Pflanzenkohle betrachtet werden.

Für die Analyse des Black-Carbon-Gehaltes liegt jedoch noch keine standardisierte Methodik vor. Auf eine verpflichtende Kontrolle des Black-Carbon-Gehaltes im Rahmen der Zertifizierung wird daher vorerst verzichtet. Es wird allerdings empfohlen, den Wert sowie Angaben über die verwendete Bestimmungsmethode fakultativ in das Standardprotokoll aufzunehmen.

5.3 Das molares H/C-Verhältnis muss kleiner als 0,6 sein.

Aus dem molaren H/C-Verhältnis lassen sich der Verkohlungsgrad und damit auch die Stabilität der Pflanzenkohle ableiten. Das Verhältnis gehört zu den wichtigsten Charakterisierungsmerkmalen von Pflanzenkohle. Die Werte schwanken je nach Biomasse und Verfahren. Werte außerhalb dieses Bereiches lassen auf minderwertige Kohlen und mangelhafte Pyrolyse-Verfahren schließen (Schimmelpfennig & Glaser [2012]).

5.4. Das molare O/C-Verhältnis muss kleiner als 0,4 sein

Ergänzend zum molaren H/C-Verhältnis ist auch das molare O/C-Verhältnis für die Charakterisierung von Pflanzenkohle und ihre Unterscheidung zu anderen Inkohlungsprodukten relevant (Schimmelpfennig & Glaser [2012]). Die Messung des O/C-Verhältnisses ist im Vergleich zum H/C-Verhältnis relativ teuer. Da das molare H/C-Verhältnis in Verbindung mit den anderen im Pflanzenkohle-Zertifikat erhobenen Daten eine eindeutige Zuordnung der zertifizierten Kohle als pyrolytisch hergestellte Pflanzenkohle erlaubt, wird auf eine verpflichtende Kontrolle des O/C-Verhältnisses verzichtet. Es wird allerdings empfohlen, den Wert fakultativ in das Standardprotokoll aufzunehmen.

5.5 Die Nährstoffgehalte der Pflanzenkohle liegen zumindest für die Elemente Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium und Kalzium vor und sind dem Lieferschein beizufügen.

Die Schwankungen der Nährstoffgehalte verschiedener Pflanzenkohlen sind sehr hoch und können bei Kohlenstoffgehalten über 50% zwischen 1% und 45% liegen. Es ist zu beachten, dass diese Nährstoffe aufgrund der hohen Adsorptionskapazität der Pflanzenkohle nur bedingt pflanzenverfügbar sind und möglicherweise erst über Jahrzehnte in den biologischen Kreislauf eingebunden werden. So liegt die Nährstoffverfügbarkeit von Pflanzenkohle-Phosphor im ersten Jahr bei rund 15% und die von Stickstoff bei nur 1%, während Kalium bis zu 50% pflanzenverfügbar ist.

5.6 Folgende Grenzwerte an Schwermetallen müssen eingehalten werden.

Die folgenden Höchstwerte für Schwermetallgehalte orientieren sich für die Qualitätsstufe basic an der deutschen Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV), und für die Qualitätsstufe premium an der Schweizerische Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.6 für Recyclingdünger). Die Grenzwerte sind jeweils auf die Trockenmasse der Pflanzenkohle bezogen:

basic: Pb < 150 g/t TM; Cd < 1,5 g/t TM; Cu < 100 g/t TM; Ni < 50 g/t TM; Hg < 1 g/t TM; Zn < 400 g/ t TM; Cr < 90 g/t TM
premium: Pb < 120 g/t TM; Cd < 1 g/t TM; Cu < 100 g/t TM; Ni < 30 g/t TM; Hg < 1 g/t TM; Zn < 400 g/t TM; Cr < 80 g/t DM
Ähnlich wie bei der Kompostierung bleibt auch bei der Pyrolyse fast die gesamte Menge an Schwermetallen der ursprünglich verwendeten Biomasse im Endsubstrat erhalten, wobei sie im Vergleich zum Ausgangsmaterial aufkonzentriert wurden. Allerdings werden viele Schwermetalle sehr effizient von der Pflanzenkohle fixiert und langfristig immobilisiert. Wie dauerhaft diese Immobilisierung tatsächlich sein wird, kann jedoch bisher nicht sicher angegeben werden. Da die landwirtschaftlich eingesetzten Mengen an Pflanzenkohle im Vergleich zu viel häufiger in großen Mengen ausgebrachtem Kompost nur relativ gering sind, lässt sich eine toxische Akkumulierung der Schwermetalle auch bei höheren Grenzwerten praktisch ausschließen. Trotzdem gibt es wenig Grund, nicht die von der Bodenschutzverordnung bzw. der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vorgeschriebenen Grenzwerte für Schwermetalle einzuhalten.

Durch die Verwendung von Chrom-Nickel-Stählen für den Bau von Pyrolysereaktoren kann es durch Abrieb insbesondere in den ersten Wochen nach der Inbetriebnahme zu erhöhten Nickelbelastungen der Pflanzenkohle kommen. Für Pflanzenkohlen mit einer Nickel-Belastung bis zu 100 g/t TM kann eine Ausnahmebewilligung beantragt werden, wonach diese Pflanzenkohlen zur Kompostierung verwendet werden dürfen, sofern sicher gestellt wird, dass die gültigen Grenzwerte des fertigen Komposts eingehalten werden.

Für stärker belastete Pyrolysekohle gibt es hinreichend andere Einsatzmöglichkeiten.

5.7 Auf dem Lieferschein müssen pH-Wert, Schüttdichte, Wassergehalt und für die Qualitätsstufe premium zusätzlich die spezifische Oberfläche und das Wasserhaltevermögen der Pflanzenkohle angegeben werden.

Der pH-Wert der Pflanzenkohle ist ein wichtiges Kriterium für den gezielten Einsatz sowohl in Substraten als auch zur Nährstofffixierung bei der Tierhaltung. Sollte die Pflanzenkohle einen pH-Werte von über 10 aufweisen, muss auf dem Lieferschein ein entsprechender arbeitsschutzrechtlicher Gefahrenhinweis vermerkt werden. Es ist des Weiteren darauf hinzuweisen, dass der Eintrag größerer Mengen Pflanzenkohle zu einer Verschiebung des Boden-pH-Wertes führt.

Schüttdichte und Wassergehalt sind notwendige Angaben für die Herstellung homogener Substratmischungen oder Filtermittel mit jeweils gleichbleibendem Kohlenstoffanteil. Die spezifische Oberfläche ist ein Maß für die Qualität der Pflanzenkohle und ein Kontrollwert für die verwendete Pyrolysetechnik. Die spezifische Oberfläche der Pflanzenkohle sollte größer als 150 m2/g TM sein. Das Wasserhaltevermögen liefert einen Richtwert für die Mischung mit Flüssigkeiten und die Wirksamkeit für die Erhöhung des Wasserspeichervermögens von Böden.

5.8 Die PAK-Gehalte (Summe der 16 Leitverbindungen der EPA) der Pflanzenkohle müssen für die Qualitätsstufe basic unter 12 mg/kg TM und für Qualitätsstufe premium unter 4 mg/kg TM liegen.

Wie bei jeder Verbrennung entstehen auch bei der Pyrolyse Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Menge der entstehenden PAK hängt insbesondere von den Prozessbedingungen ab. Dank der modernen Pyrolysetechnik können die PAK-Belastungen deutlich gesenkt werden. Hohe PAK-Belastungen sind ein Zeichen für unzureichende bzw. ungeeignete Prozessbedingungen.

PAK werden von der Pflanzenkohle sehr effizient gebunden, weshalb man aktivierte Pflanzenkohle auch als Luftfilter zur Entfernung von PAK aus Abgasen sowie zur Immobilisierung von PAK in kontaminierten Böden verwendet. Das Risiko der bei der Herstellung in der Pflanzenkohle gebundenen PAK wäre daher auch bei etwas höheren Grenzwerten für den Einsatz in der Landwirtschaft als gering einzuschätzen.

Im Unterschied zum Kompost sind die an der Pflanzenkohle gebundenen PAK in noch geringerem Masse pflanzenverfügbar. Zudem wird in der Kompostwirtschaft alle 3 Jahre bis zu 40 Tonnen Kompost auf dem Boden ausgebracht werden, wohingegen die derzeitigen Richtwerte für den Einsatz von Pflanzenkohle bei max. 40 Tonnen für 100 Jahre liegen.

Trotzdem zeigt die Zulassungspraxis, dass der von der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) festgelegte Grenzwert für PAK auch für die Pflanzenkohle gelten wird und eine Ausnahmeregelung aufgrund der Sorptionseigenschaften der Pflanzenkohle kaum durchzusetzen sein wird. Der Grenzwert für die Qualitätsstufe premium entspricht der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), welcher als Richtwert in die Kompostverordnung eingegangen ist. In den Europäischen Bodenschutzverordnungen sind keine PAK-Grenzwerte für Bodenhilfsmittel und organische Dünger festgelegt. Der Grenzwert der Qualitätsstufe basic orientiert sich somit an einem Wert, der nach dem derzeitigen Kenntnisstand das Risiko für den Boden und die Anwender als äußerst gering einstufen lässt.

Es ist zu beachten, dass aufgrund der hohen Adsorptionskraft der Pflanzenkohle die meisten Standardmethoden zur Analyse von PAK nicht für Pflanzenkohle geeignet sind. Nach Untersuchungen an der Agroscope ART (Hilber [2012 accepted]) kann erst nach einer längeren Toluol-Extraktion ein ausreichend repräsentativer Analysewert ermittelt werden. Da diese Methode jedoch noch nicht standardmäßig in den europäischen Analyselabors eingesetzt werden kann, gilt bis auf weiteres die bisherige Standardmethode (DIN EN 15527). Die Messwerte müssen allerdings mit Vorbehalt betrachtet werden. Ein zusätzlicher Nachweis nach der von Hilber et AL. entwickelten Methodik wird empfohlen.

Die aktuelle Standardmethode erfüllt insofern vorläufig ihren Zweck für das vorliegende Zertifikat, da sie höhere PAK-Belastungen, die als problematisch einzustufen wären, mit ausreichender Genauigkeit ermittelt (Schimmelpfennig & Glaser[2012]).

Da die PAK-Werte der Pflanzenkohle prozessspezifisch sind und offenbar wenig von der verwendeten Biomasse abhängen, ist eine halbjährliche Analyse ausreichend.

5.9 Der PCB-Gehalt muss unter 0,2 mg/kg TM; der Gehalt an Dioxinen und Furanen jeweils unter 20 ng/kg (I-TEQ OMS) liegen.

In modernen Pyrolyseanlagen entstehen nur sehr geringe Mengen an PCB, Dioxinen und Furanen, so dass eine jährliche Kontrolle pro Anlage als ausreichend zu bewerten ist. Die Grenzwerte orientieren sich an den in Deutschland und in der Schweiz geltenden Bodenschutzverordnungen (BBodschV, VBBo, ChemRRV).

6. Pyrolysetechnik

6.1 Die Biomassepyrolyse muss in einem energieautonomen Prozess ablaufen.

Die zum Betrieb der Anlage eingesetzte Energie (Strom für Antriebe, Lüftung und BMSR, Brennstoff für die Vorbeheizung usw.) darf 8 % (basic) bzw. 4 % (premium) des Heizwertes der im gleichen Zeitraum pyrolysierten Biomasse nicht überschreiten. Eine externe Reaktorbeheizung ist mit Ausnahme der Vorbeheizung des Pyrolysereaktors untersagt.

6.2 Die bei der Pyrolyse entstehenden Synthesegase müssen abgefangen werden und dürfen nicht in die Atmosphäre entweichen.

6.3 Die Abwärme der Pyrolyseanlage muss genutzt werden.

Rund ein Drittel der in der Biomasse enthaltenen Energie findet sich nach der Pyrolyseprozess im Synthesegas wieder. Die Verbrennungsenergie des Synthesegases wird wiederum zur Erwärmung der Biomasse verwendet, wobei zusätzliche Abwärme entsteht. Diese Abwärme muss zu mindestens 70% zum Trocknen von Biomasse, zu Heizzwecken, zur Stromherstellung oder auf ähnliche Weise genutzt werden.

Das Synthesegas kann auch gespeichert und einer anderweitigen Energienutzung zugeführt werden.

6.4 Bei Verbrennung der Synthesegase müssen die national geltenden Emissionsgrenzwerte für  entsprechende Feuerungsanlagen eingehalten werden.

Die Emissionsgrenzwerte und -vorschriften sind in den verschiedenen europäischen Ländern jeweils unterschiedlich geregelt. Eine darüber hinausgehende Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Pyrolyseanlagen würde die Zweck- und Verhältnismässigkeit der vorliegenden Richtlinien überschreiten. Die Hersteller müssen garantiert, dass ihre Anlagen die jeweiligen nationalen Emissionsvorschriften einhalten.

[...]

8. Kontrolle und Zertifizierung

Die Kontrolle des Europäischen Pflanzenkohle-Zertifikats wird von der unabhängigen, staatlich zertifizierten Kontrollstelle q.inspecta europaweit koordiniert und auf den Produktionsbetrieben der verschiedenen Länder jeweils von unabhängigen Landeskontrollstellen abgenommen. Die Kontrolle findet einmal pro Jahr statt. Die Hersteller sind verpflichtet, die Produktionsprotokolle jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die Hersteller können sich jeweils mit Beginn ihrer Produktion bei q.inspecta für die Beteiligung am Zertifizierungsprogramm anmelden. Es wird empfohlen, bereits vorher Kontakt aufzunehmen, um die Protokollierung in den Produktionsprozess einzubinden.

Kontakt: q.inspecta GmbH, Ackerstrasse, CH-5070 Frick, Tel.: +41 (0) 62 865 63 00, admin@bio-inspecta.ch. Die Anmeldung kann auch direkt über die Webseite von q.inspecta erfolgen, dort finden Sie zudem weitere Informationen über den Kontrollablauf.

Richtlinien des Europäischen Pflanzenkohle Zertifikats (Druckausgabe)
Checkliste für die Zertifizierung von Pflanzenkohle-Produktionsanlagen
Checkliste für die Qualitätskontrolle von Pflanzenkohle
Positivliste zulässiger Biomassen zur Herstellung von Pflanzenkohle
  • Jochen Binikowski
    09.03.2012 14:00

    Mich würde sehr interessieren, wer das ausgeheckt hat. Sollte dieses Konzept umgesetzt werden, ist das Thema Pflanzenkohle entweder mausetot oder in den Händen einiger Monopolisten. Zusätzlich gäbe es noch zigtausende neue Beamtenstellen sowie eine weitere Handelsbarriere, um Importe aus Entwicklungsländern fernzuhalten.

    Der Hammer ist aber, dass nur die bio.inspecta AG Zertifikate erteilen kann und damit nicht nur die Höhe der Gebühren selber bestimmt, sondern auch entscheidet, wer was verkaufen darf. Bei derart vielen Kriterien wird sich immer ein Grund finden, um unliebsame Anbieter vom Markt auszuschließen.

    Schade, dass auf deren Website die Namen der Aktionäre verschwiegen werden. Es würde mich nicht wundern, wenn es sich um Leute handelt, die bereits ganz dick im CO2-Zertifikate Spekulationsgeschäft involviert sind oder dort in Zukunft mitkassieren wollen.

  • Lüder Richter
    11.03.2012 10:32

    Zunächst stimme ich den Ausführungen von Herrn Jochen Binikowski vom 09. März 2012 zu!
    Mich würde aber auch interessieren, wo das ganze in der EU verankert ist.
    Aus meiner Sicht gibt es dafür weder in der Deutschen noch in der Europäischen Gesetztgebung irgendwelche Richtlinien, Verordnungen oder Gesetze, die das Ganze tragen und damit allgemeingültig machen. Wenn die da wären, dann würde es auch keine monopolistische Zertifizierung durch die bzw. eine Firma wie die " bio.inspecta AG" geben. Außerdem ist es nach meiner Ansicht so, dass wenn keine speziellen öffentlichen Vorgaben hierfür vorhanden sind, dann können auch andere Pflanzenkohle herstellen, wenn sie dann alle sonstigen bestehenden Gesetze berücksichtigen.

  • Jochen Binikowski
    12.03.2012 05:35

    Ich habe mir das Ganze einmal näher angeschaut und komme aus dem Staunen nicht mehr heraus. Was im Artikel den Eindruck eines Gesetzestextes erweckt, ist in Wirklichkeit nur die private Meinung einiger mit dem Thema befasster Privatpersonen.

    Da es Jedermann freisteht, nach Belieben selbst definierte "Qualitätssiegel" herauszugeben, wird es vermutlich zu einer ähnlich unseligen Siegelflut wie bei Bioprodukten kommen. Mit der Folge, dass die Produkte ohne Not durch unsinnige Kriterien derart verteuert werden, dass sie niemand mehr kauft.

    Und wozu überhaupt eine wie auch immer geartete gesetzliche Regelung? Solange alles im Rahmen der bestehenden Bestimmungen wie z.B. Grenzwerte der Rückstände, Arbeitsschutz, Naturschutz usw. abläuft, ist doch alles in Ordnung, oder nicht?

    • hps
      12.03.2012 12:31

      Es handelt sich bei dem Pflanzenkohle-Zertifikat um einen freiwilligen Industriestandard und Label zur Qualitätssicherung. Die Richtlinien sind selbstverständlich keine Gesetz und hindern niemand, Pflanzenkohle auf seine eigene Art herzustellen und in Verkehr zu bringen. Für die Kunden stellt das Pflanzenkohle-Zertifikat eine Qualitätsgarantie dar.
      In der EU ist der landwirtschaftliche Einsatz von Pflanzenkohle nicht gesetzlich geregelt und nur in einigen Ländern durch teilweise arg strapazierte Schlupflöcher amtlich möglich. Um eine Zulassung in der EU zu erwirken, braucht es eine verbindliche Qualitätsgrundlage. Die im Zertifikat geforderten Grenzwerte basieren alle auf gesetzlich geltenden Vorschriften und müssen unabhängig vom Zertifikat ohnehin eingehalten werden, seien es Schwermetalle, PAK oder Nährstoffgehalte. Ausserdem müssen Pyrolyseanlagen in der EU ohnehin emissionsrechtlich genehmigt werden. Die Erbringung und Nachweis diese Analysewerte wird also ohnehin für die Hersteller und Händler verpflichtend sein. Das Pflanzenkohle-Zertifikat fasst einfach alle diese ohnehin nachzuweisenden Werte zusammen und ergänzt sie mit Werten, die zur Charaterisierung der Pflanzenkohle und damit zum gezielten Einsatz nötig sind.
      Die Kosten des Zertifikates liegen bei rund 1200 Eur pro Hersteller und werden vollkommen transparent nach Gebührenordnung abgerechnet. Der bürokratische Aufwand hält sich mit den zwei auszufüllenden Formularseiten wirklich in Grenzen. Die Produktionsprotokolle lassen sich weitestgehend über die Anlagensteuerung automatisieren.
      Die "bio.inspecta AG" hat keinerlei Monopol, sondern ist ein staatlich kontrollierter Dienstleister, der durch sein europäisches Netzwerk die Koordination der Zertifizierung in allen EU Ländern sicherstellen kann.
      Mit CO2-Zertifikaten hat das alles nichts zu tun. Es gibt für Pflanzenkohle keine CO2-Zertifikate und es ist auch nicht abzusehen, ob und wie das je der Fall sein sollte.
      Ohne eine transparente und wissenschaftlich verlässliche Qualitätssicherung wird Pflanzenkohle in der EU nie zugelassen werden. Genau wie jedes andere Futter- oder Düngemittel unterliegt sie gesetzlichen Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssen. Wenn Pflanzenkohle zu einem weitflächig einzusetzenden Hilfsstoff für die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft werden soll, muss sich die Branche professionalisieren, anstatt sich auf gesetzliche Schlupflöcher zurückzuziehen und einfach nur darauf herrauszureden, dass doch schon die Indianer vor 2000 Jahren Kohle in ihre Böden eingearbeitet haben. (hps)

  • Hans Söhl
    12.03.2012 14:16

    Hallo hps! Es sollte natürlich eine rechtliche Grundlage geben, um nicht in einer Grauzone arbeiten zu müssen, da stimme ich Ihnen voll zu! Nur sollten dabei eine Minimallösung im Rahmen der EU angestrebt werden und kein Bürokratiemonster! Ich denke der Ansatz ist etwas über das Ziel hinausgeschossen.
    Der Nachweis zur Einhaltung der Schadstoffgrenzen würde als gesetzliche Vorschrift völlig reichen. Dieser Nachweis sollte in einem einheitlichen Prüfverfahren erstellt werden können.
    Alles andere wird wieder ein Monstrum das den kleinen Anlagenbetreiber aus dem Rennen wirft!
    Die genannte Richtlinie wird sich aufblähen wie das seinerzeit das EEG in Deutschland.
    Umweltgutachten, Wärmegutachten, Nutzungsnachweis, Einsatzstofftagebuch …… ein gefundenes Fressen für den Stand der Gutachter und Bürokraten. Ihre Bestrebungen diese Dinge per Vorschriften zu regeln, wird, ob Sie es beabsichtigen oder ablehnen, dazu führen das industrielle Anlagen wirtschaftlich kaum zu betreiben sind und kleine Betreiber auf der Strecke bleiben.
    Kosten:
    Die genannten 1200 € pro Hersteller halte ich nur für einen Teil der Kosten, denn so wie Sie das beschreiben, wird sich das wohl so darstellen:
    Abgasnachweis bei der Inbetriebnahme 3000.-
    Wiederkehrende Prüfung 350.-
    Herstellerzertifikat 1200.-€
    Umweltgutachten 1500.-
    Laboruntersuchungen halbjährlich 980.-
    Folgende Kosten sind noch nicht enthalten: „Die spezifische Oberfläche der Pflanzenkohle sollte größer als 150 m2/g TM“
    Mal mehr Gras mal mehr Strauchschnitt, mann wird dann bei jeder Einsatzstoffänderung eine neue Untersuchungsreihe fordern….
    Innerbetrieblicher Dokumentationsaufwand für die Zertifikate und Nachweise wird Lohnkosten verursachen usw…..
    Na ja da tut sich was auf, was die Sache vor der Entstehung wieder zum stehen bringen wird.
    Zur Energieverwertung:
    Die steigenden Kosten und die hohen Energiekosten werden eine Verkohlung ohne Wärmenutzung sowieso unwirtschaftlich machen. Im Laufe der technischen Entwicklung für diese Technik wird sich eine Anlagentechnik durchsetzten, die den Rohstoff komplett ausnutzen kann und nicht nur einen Teil davon. (Wärmenutzung, Verstromung, Pflanzenkohle)
    Eine einheitliche Regelung für den Standard „Pflanzenkohle“ ist schon wünschenswert, aber in der vorgestellten Form denke ich, der Sache nicht dienlich.

    • hps
      12.03.2012 21:11

      Ein bürokratisches Monster war gewiss nicht unser Ansinnen. Wir kämpfen seit drei Jahren für die Zulassung von Pflanzenkohle in Europa und haben jeweils gemeinsam mit den Zulassungsbehörden hunderte Tonnen Pflanzenkohle u.a. in Frankreich, Spanien, Italien, Schweiz und Deutschland in die Landwirtschaft gebracht. Wir können auf Grundlage dieser Erfahrung ziemlich genau abschätzen, was die Behörden verlangen und was die Kunden über das Produkt wissen wollen.
      Das Zertifikat ist seit anderthalb Jahren in der Diskussion (siehe auch: http://www.ithaka-journal.net/biokohle-oder-nichtbio). An der Ausarbeitung haben zahlreiche Fachleute, Pflanzenkohle-Firmen und Behörden mitgearbeitet, so dass durchaus ein gewisser Konsens besteht.
      Richtig ist, dass zur Zertifizierung der Hersteller und noch Analysekosten von ca. 500 Eur pro Halbjahr kommen, doch das muss ob Zertifikat oder nicht ohnehin jeder einigermaßen gewissenhafte Produzent tun. Was Sie mit Umweltgutachten meinen, kann ich nicht erkennen. Und erwägen Sie denn wirklich, eine Pyrolyseanlage ohne Abgasnachweis bei einem Kunden in Betrieb zu nehmen?
      Trotzdem gebe ich Ihnen in dem Punkt bezüglich der Emissionen recht, dass man dies genauso gut den jeweiligen nationalen Behörden überlassen kann. Im Zertifikat gäbe es dann einfach die Abfrage: Erfüllt die Anlage zu Herstellung von Pflanzenkohle die national gültigen Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte? Das würde die Bürokratie tatsächlich um einiges reduzieren.
      Weitere Vorschläge sind jederzeit willkommen. Grüssend, hps

      • Laura Neve
        25.03.2012 21:18

        Wie ich gestern über den Ithaka-Newsletter erfahren habe, gibt es nun ein Zertifikat für Pflanzenkohle im landwirtschaftlichen Einsatz. Diesen Schritt begrüße ich sehr, denn ich finde die Zertifizierung der Kohle und ihre Unterscheidung in zwei Qualitätsstufen vor allem im Rahmen einer generellen Zulassung von (zertifizierter) Pflanzenkohle in der ökologischen Landwirtschaft sehr sinnvoll.
        Dennoch erschließt sich mir noch nicht genau die Funktion, die ein solches Zertifikat bei der Zulassung von Pflanzenkohle durch eine EG-Öko-Kontrollstelle haben wird oder haben könnte.

        Da wir momentan im Dialog mit der zuständigen Öko-Kontrollstelle stehen, was den Einsatz von Pflanzenkohle im Anbau von Feingemüse betrifft, wäre es für uns sehr hilfreich, wenn wir der zuständigen Stelle erläutern könnten, welche Aussage die Beibringung dieses Zertifikates hat. Wofür steht dieses Zertifikat im Moment? Wofür soll es stehen?

        • hps
          25.03.2012 21:22

          Liebe Frau Neve, das Pflanzenkohle-Zertifikat ist der erste Schritt hin zu einer amtlichen Zulassung von Pflanzenkohle in der EU. Sobald Pflanzenkohle dort als Recyclingdünger und/oder als Bodenhilfsstoff gelistet wird, kann auch der Antrag gestellt werden, es auf die Bio-Hilfsstoffliste zu setzen.
          Unabhängig dessen kann Pflanzenkohle z.Z auch im Bioanbau als organischer Kompostzusatz verwendet werden, sofern garantiert wird, dass die Ausgangsstoffe naturbelassen waren. Pflanzenkohle wird über diesen Umweg als organischer Bodenhilfsstoff aufgefasst und darf damit ebenso wie Kompost und Mist auch in Bio-Betrieben eingesetzt werden. Auf diese Weise haben wir Pflanzenkohle schon auf zahlreichen Biobetrieben eingesetzt und durch die Kontrolle gebracht.
          Anders ist es beim Futtermittel. Da ist Pflanzenkohle in der EU-Verordnung gelistet und darf als Futterzusatz eingesetzt werden. Steht als Futterzusatz jedoch nicht auf der Bio-Hilfsstoffliste, wo es ein deutsches Unternehmen möglichst rasch einmal eintragen lassen müsste. Was jedoch als Futtermittel eingesetzt werden kann, darf natürlich auch in den Stallbereich und sogar in die Güllegrube geworfen werden. Gülle und Mist, egal ob mit oder ohne Pflanzenkohle, darf auf dem Boden ausgebracht werden.
          Der Einsatz der Pflanzenkohle findet leider noch in gesetzlich etwas grauen Zonen statt, verstößt aber gegen kein Gesetz. Innerhalb zweier EU-Projekte hoffen unsere Partner und wir in den nächsten 1 – 2 Jahren eine offizielle EU-Zulassung zu erreichen.
          In der Schweiz ist das Pflanzenkohlezertifikat bereits die Grundlage der provisorischen Zulassung der Pflanzenkohle in der Landwirtschaft. (hps)

  • Jochen Binikowski
    13.03.2012 05:21

    Bauern machen immer das wovon sie sich den höchsten Profit versprechen. Um auch nur eine einzige Tonne Pflanzenkohle auf den Acker auszubringen entstehen Kosten von ca. 1.000 EURO (Pflanzenkohle, Aufladung, Transport, Ausbringung usw.). Und zwar zusätzlich zu den ohnehin schon kaum kostendeckenden Produktionskosten. Wenn überhaupt rechnet sich das nur durch einen Langzeiteffekt von dem der Landwirt aber nicht sicher sein kann ob der auf seinem Acker auch wirklich eintreten wird.

    Bei der Rohstoffbeschaffung steht Pflanzenkohle in direkter Konkurrenz zu den subventionierten Biogasanlagen. Deshalb ist mit steigenden Kosten und auch Lieferengpässen zu rechnen. Kommen nun auch noch immense Zertifizierungskosten hinzu wird eine ohnehin unrentable Technik noch unrentabler.

    Statt sich den Kopf über weltfremde Qualitätskriterien (Nur aus Bio-Rohstoffen...) zu zerbrechen wäre es m.M. nach zielführender Anwendungsmethoden zu erforschen bei denen wesentlich geringere Mengen benötigt werden und beim derzeitigen Preisniveau auch ohne Subventionen rentabel sind.

    So wird das jedenfalls hier auf den Philippinen und in vielen anderen Schwellenländern gemacht. Offenbar mit Erfolg und ganz ohne Zertifizierungen und Subventionen. Dieser Erfolg ist sogar meßbar, u.a. an steigenden Erntemengen und immer höheren Preisen für Reishülsen und carbonized rice hulls. Hauptanwendungsgebiete sind Saatbeete, Substrate für Topfpflanzungen in Baumschulen und Gärtnereien sowie Trägermaterial für Kunstdünger.

    Es gibt auch keinerlei Diskussionen über die Art der Pflanzenkohleerzeugung. Fakt ist nämlich das bis vor wenigen Jahren die Reishülsen einfach auf Halde geschüttet und nutzlos abgefackelt wurden. Das sind 100% Emissionen mit Null Nutzen. Durch die Verfeuerung in Trockenanlagen und Bäckereiöfen sowie die Verwertung der daraus resultierenden Abfälle (Mischung aus Silizium, Asche und ca. 12% Holzkohle) entsteht ein Mehrfachnutzen. Unabhängig vom Wirkungsgrad und Pyrolysetechnik ist das immer vielfach besser für die Umwelt als dies früher der Fall war. Deshalb ist der Streit um nur mit riesigen technischen Aufwand möglichen Effizienzsteigerungen ein eher akademisches Problem.

  • Europäischer Köhlerverein e.V.
    26.03.2012 08:38

    Die Mitglieder unsres Vereins sind an den Ergebnissen Ihrer Arbeit sehr interessiert. Wir stellen in den Vereinen Holzkohle nach historischen Methoden
    ( Erdmeilerverfahren) her. Es gibt auch noch wenige Familienbetriebe, die gewerblich Holzkohle herstellen.
    Wir pflegen mit unserer Arbeit die alte Handwerkskunst der Holzkohleherstellung. Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite des EKV.

  • Horst Wagner
    31.03.2012 18:36

    Hallo hps, wir haben in den letzten 3 Jahren umfangreiche Tests mit unterschiedlicher Pflanzenkohle (Biokohle), z.B. aus der Pyreg-Anlage bei Lausanne, Grillholzkohle, Holzkohlereste einer Köhlerei und einer Holzvergaser-Anlage durchgeführt und dabei festgestellt, dass die Qualität der Pflanzenkohle nicht vom Herstellungs-verfahren abhängt.
    Natürlich ist es richtig und wichtig Grenzwerte und Richtlinien festzulegen, aber sich ausschließlich auf "Pyrolyse-Kohle" zu beschränken entzieht sich meinem Verständnis.
    Aufgrund unserer Erfahrung kann ich nur jedem Anwender den dringenden Rat geben, vor dem Einsatz die Pflanzenkohle mittels eines einfachen Kressetests zu prüfen. Kressesamen der nicht aufgeht sagt mehr als teure Analysen.

    • hps
      01.04.2012 09:58

      Lieber Horst Wagner, der geschlossene Kressetest ist hervorragend geeignet, um die phyotoxische Unbedenklich von Pflanzenkohlen und Pflanzenkohlesubstraten zu überprüfen. Bei dem Pflanzenkohle-Zertifikat handelt es sich um einen Industriestandard, der neben der Qualität der Kohle auch seine nachhaltige Produktion garantiert. Dies schließt in keiner Weise aus, dass man auch Meilerkohle auf dem eigenen Kompost einsetzt. Es geht bei dem Zertifikat wirklich nur um industriell, in großem Stil produzierte Pflanzenkohle. Ich verstehe gar nicht, warum so viele Anwender gegenschießen. Es ist doch in unser aller Interesse, dass ökologisch sinnvolle Landwirtschaftsmethoden auch wirklich ökologisch sind und keine bloße Augenwischerei mit Langzeitschäden.
      Beispiele 1 :
      Holzvergaserkohlen haben in der Regel hohe Gehalte an krebserregenden PAK, diese PAK müssen für Pflanzen nicht unbedingt schädlich sind, so dass eine gesundheitsschädliche Wirkung durch einen Kressetest nicht ausgeschlossen werden kann. Die PAK-Gehalte dieser Kohlen sind jenseits aller gesetzlichen Grenz- und Richtwerte, wer solche Kohlen für die Landwirtschaft in den Handel bringt, gefährdet die ganze Branche und riskiert, dass sämtliche Pflanzenkohlen für die Landwirtschaft verboten werden.
      Beispiel 2:
      Bei traditionellen Meilern gehen die Synthesegas ungehindert in die Atmosphäre und die Kohlenstoffeffizienz liegt bei lediglich 10% - 15%. Die Kohle, die dabei entsteht ist auch nach unseren Analysen sauber und unbedenklich. Aber wollen wir die 1 Millionen Tonnen Pflanzenkohle, die wir jährlich brauchen werden, auf eine Art erzeugen, wo 90% der Energie mit klimaschädlichen Abgasen verloren geht? Das heißt nicht, dass Meiler deshalb verboten würden. Es ist ein wunderbares Handwerk, das wir erhalten sollten und dessen Produkte wir nutzen, aber nicht, um industrielle Mengen Pflanzenkohle zu erzeugen.

      Wir sind übrigens gerade in Diskussion mit den europäischen Partnern, das Pflanzenkohlezertifikat erst ab einer Jahresproduktion oberhalb von ca. 1 Tonne verpflichtend zu machen, so dass z.B. selbsthergestellte Kohlen vom TLUD eingesetzt werden können, ohne alle Analysen durchführen zu müssen.

  • Ulli Suer
    09.04.2012 17:49

    Hallo liebe Pflanzenkohlefreunde,

    ich halte die Einführung einer Richtlinie für die Produktion von Pflanzenkohle für wichtig und habe großen Respekt vor der geleisteten Arbeit.

    Meine Kritik richtet sich zum einen gegen die Einschränkung der Pyrolysetechnik auf energieautonome Systeme.

    „6.1 Die Biomassepyrolyse muss in einem energieautonomen Prozess ablaufen.

    Eine externe Reaktorbeheizung ist mit Ausnahme der Vorbeheizung des Pyrolysereaktors untersagt.“

    Es stehen aber sehr viele Abwärmequellen zur Verfügung, die gut zur Pyrolyse von Biomasse geeignet sind.
    Nur einige Beispiele:
    - Biogasanlagen, bei denen die heißen Abgase den Motor mit über 600°C verlassen.
    - Zementwerke, bei denen gigantische Mengen Abgas mit mehr als 700°C in die Luft geblasen werden.
    - Gasturbinen mehr als 800°C usw.
    Pyrolyseanlagen, bei denen zur Karbonisierung die Abwärme anderer Prozesse genutzt wird, sind weitaus effizienter und umweltfreundlicher als klassische Anlagen, da das gesamte Synthesegas als wertvolle Prozessenergie zur Verfügung steht. Nach der jetzigen Fassung sind solche Pyrolysereaktoren untersagt. Dieser Passus steht der Entwicklung innovativer Technologie im Wege.

    Zum anderen richtet sich meine Kritik gegen 4.1, wonach die Temperatur und Verweilzeit der Biomasse im Pyrolysereaktor sich während der Produktion einer Charge um nicht mehr als 15% ändern darf. Diese Anforderung ist nur mit Pflanzenkohle-Produktionsanlagen zu realisieren. Unbestritten sind aber kleine dezentrale, wärmegeführte Anlagen wünschenswert. Diese Anlagen muss man sich vorstellen wie Pflanzenkohle produzierende Hackschnitzelheizungen. Solche Anlagen würden nur während der Heizperiode betrieben und produzieren genau soviel Wärme wie witterungsbedingt benötigt wird. Derartige Anlagen sind sehr viel umweltfreundlicher als reine Pflanzenkohle- Produktionsanlagen, da sie die vorhandenen Ressourcen weitaus besser nutzen können. Um genau so viel Wärme zu produzieren wie benötigt wird, muss die Verweilzeit der Biomasse im Reaktor variabel sein. Mit variabler Verweilzeit variiert auch die Temperatur. Um die Entwicklung einer solchen Technologie nicht zu behindern, wäre ein weit divergierender Bereich im Bezug auf Durchsatz und Temperatur wünschenswert. Aus Sicht des Anlagenbauers wären zur Definition einer Charge die Probenahme in einem oberen und unteren Betriebspunkt vorteilhaft. Zwischen diesen weit auseinander liegenden Betriebspunkten dürfte dann die Anlage betrieben werden.

    Ein weiteres Hemmnis wird in 4.3 gesehen, wonach die maximale Chargendauer auf 4 Monate begrenzt ist. Hier wird ein Hühnerbaron, der seine Futtermittel in der ganzen Welt zusammensucht und in diesem Zeitraum vielleicht 4000t Hühnermist pyrolysiert mit einem Waldbauern verglichen, der nur Hackschnitzel einsetzt, mit der Abwärme seine Gebäude beheizt und im Jahr vielleicht 5t Pflanzenkohle produziert.
    Bei Großanwendungen ist ein viermonatiger Intervall wahrscheinlich zu lang, bei Kleinanwendungen ist dieser Intervall zu kurz. Bei den wärmegeführten „kleinen“ Anlagen wäre eine Chargendauer von zumindest einer Heizperiode wünschenswert.

    Bei der Angabe der zulässigen Temperaturabweichung muss eine Basis angegeben werden, da es einen erheblichen Unterschied macht, ob sich die zulässige Abweichung auf ° Kelvin, ° Celsius oder auf die Umgebungstemperatur bezieht. Außerdem ist nicht eindeutig, ob mit den 15% eine Abweichung von +/-15% gemeint ist oder eine Abweichung +/- 7,5%.

    Unter 4.2 steht, dass sich die Zusammensetzung der pyrolysierten Biomassen nicht um mehr als 10% verändern darf. Anstatt hier von pyrolysierten Biomassen zu sprechen wäre es sehr viel eindeutiger den Begriff Pflanzenkohle zu verwenden. Ich bin mir nicht sicher, ob es so gewollt ist, oder ob ein Missverständnis vorliegt. So wie es dort steht, können die unterschiedlichsten Arten von Biomassen pyrolysiert werden, solange sich die Zusammensetzung der pyrolysierten Biomassen (Pflanzenkohle) nicht um mehr als 10% ändert. Durch Mischen der Pflanzenkohle ist die 10% Abweichung leicht einzuhalten. Wäre ein Chargenwechsel nicht zumindest auch dann sinnvoll, wenn sich die zum Einsatz kommenden Biomassen ändern?

    Ich wünsche mir für uns alle ein gutes Gelingen und verbleibe mit

    freundlichem Gruß
    Ulli Suer

    • hps
      10.04.2012 14:57

      Vielen Dank für die fundierte Kritik. Das Pflanzenkohle-Zertifikat ist so angelegt, dass es mit der Entwicklung der Technik und des Wissens über die Pflanzenkohle und deren Herstellung, flexibel weiterentwickelt und korrigiert werden kann. Innerhalb der neu gegründeten European Biochar Foundation wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche über die Grenzwerte, Richtlinien und etwaige Änderungen bestimmt. Anträge auf Änderungen, Ausnahmeregelungen und Aufnahme neuer Kriterien können jederzeit gestellt werden.

      Ihre Bemerkung zu Punkt 6.1. ist sehr wichtig. Bisher waren uns noch keine Pyrolyseanlagen bekannt, welche die Abwärme anderer nachhaltiger Prozesse nutzen. Selbstverständlich ist dies sinnvoll und soll auch nicht verboten werden. Eine entsprechende Anpassung der Richtlinien werden wir vornehmen. Bisher lag das Problem ja insbesondere darin, dass das Synthesegas von kleinen, dezentralen Anlagen noch nicht gut und preiswert genug aufgereinigt werden konnte, um es als Treibstoff zu nutzen, wenn das möglich wird, ist es tatsächlich unsinnig, es "nur" zu verbrennen.

      Die Argumente bezüglich Punkt 4.1. kann ich gut nachvollziehen. Es wäre wünschenswert, dass wir bald bessere und einfachere Analysemöglichkeiten (Infrarot-Schnelltest) zur Verfügung haben, um für die Beurteilung der Kohle weniger auf die Prozessparameter angewiesen zu sein. Sobald dies möglich wird, kann der Punkt 4.1. wahrscheinlich ganz gestrichen werden. Momentan scheint mir dies allerdings die einzige Möglichkeit, um gar zu häufige, relativ teure Analysen der Pflanzenkohlen zu vermeiden - zwischen zwei Analysen für möglichst gleichbleibende Produktionsbedingungen zu sorgen.

      Bei Punkt 4.2. handelt es sich um die Biomassen, die pyrolysiert werden. Wir werden dies ebenso wie die Prozentangabe bei den Temperaturschwankungen genauer formulieren.

      Vielen Dank und beste Grüsse, hps

  • Jochen Binikowski
    10.04.2012 20:01

    Was ist "European Biochar Foundation"? Wer ist dort vertreten? Wodurch bezieht diese Foundation ihre Legitimqation um Standards zu setzen? Wenn ich mir die http://www.biochar-science.net/ so anschaue schwant mir nichts Gutes:

    "Die öffentliche Webseite www.biochar-science.net dient zur Außendarstellung des Netzwerkes. Das eigentliche Arbeitsinstrument wurde auf einer internen, passwortgesicherten Webseite eingerichtet. Neumitglieder müssen von mindestens einem Gründungsmitglied vorgeschlagen werden. Sie werden aufgenommen, sofern ihre Expertisen die Arbeit des BCS ergänzen und fördern."

    Ist das so eine Art Geheimbund? Ich habe mit mehreren Praktikern gesprochen, niemand von denen ist zur Mitgliedschaft eingeladen worden. Und wer oder was ist BCS?

    Ich für mein Teil werde es mir ab sofort gründlich überlegen ob ich noch irgendwelche Ergebnisse von Experimenten veröffentliche. Mit eurer seltsamen Sekte möchte ich lieber nichts zu tun haben. Im Übrigen halte ich die Zensur von meinem letzten Posting (13. März) für eine bodenlose Frechheit.

  • HG
    21.04.2012 18:45

    Die führenden Biochar Forscher in Europa als "seltsame Sekte" zu bezeichnen, wirft ein schlechtes Licht auf Ihre eigenen Arbeiten. Hier sollten Sie sich die Frage gefallen lassen, ob man mit den klimaschädigenden Uralt-Öfen, die Sie einsetzen, wirklich der Sache dient, oder eher Schaden verursacht.

  • Jochen Binikowski
    22.04.2012 11:37

    Wer sich wie eine Sekte aufführt muß sich auch so bezeichnen lassen.

    Von welchen klimaschädlichen uralt-Öfen reden Sie? Die sind nur einige Durchgänge zu Testzwecken gelaufen. Schon seit ca. 3 Jahren beziehen wir unsere carbonized rice hulls ausschließlich von Trockenanlagen und Bäckereien. Auf deren Ofentechnik haben wir keinen Einfluß. Nähere Einzelheiten dazu stehen in meinem Kommentar vom 13.3. der immer noch nicht freigeschaltet ist.

    • hps
      22.04.2012 11:48

      Ich bitte die Diskussionsteilnehmer, sich auf den fachlichen Austausch zu beschränken und unnötige Polemik, persönliche Beleidigungen und bewußte Faktenverdrehung zu unterlassen, anderenfalls behält sich die Redaktion vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen.
      So ist zum Beispiel die Behauptung, dass zertifizierte Pflanzenkohle nur aus biologisch erzeugten Biomassen hergestellt werden darf, eine absurde und einfach falsche Unterstellung. Ebenso, dass die landwirtschaftliche Nutzung von 1 Tonne Pflanzenkohle 1000 Eur kosten würde. (hps)

  • Jochen Binikowski
    22.04.2012 15:01

    Da muß ich wohl etwas übersehen haben, denn nach meinen Informationen sieht die Kalkulation in etwa so aus:

    http://www.carbon-terra.eu/de/produkte/pflanzenkohle

    520 EURO/t ab Werk. Macht mit Transport, Aufladung und Ausbringung locker 800 - 1.000 EURO.

    Silomais kostet ca. 100 EURO/t Trockenmasse. Wieviel Pflanzenkohle mag man daraus erzeugen können?

    https://www.stmelf.bayern.de/idb/silomais.html

    Bei uns würde eine Tonne reine Holzkohle pro Hektar ca. 8 Tonnen Carbonized Rice Hulls bedeuten (12% Kohlenstoffgehalt). Wenn man 20 KG in einen Sack stopfen kann, wären das 400 Säcke. Ein Sack kostet hier inzwischen ca. 0,30 EURO, macht dann also alleine für das Material 120 EURO. Hinzu kommen noch die Kosten um diese 400 Säcke bis zum Feld zu transportieren, mit Kompost aufzuladen und zu mischen und dann zu verteilen. Ich schätze mal, dass man am Ende bei 300 oder mehr EURO liegt.

    Genau deshalb tüfteln wir an Methoden die wesentlich geringere Mengen erfordern. Wenn wir reine Holzkohle selber im großen Stil herstellen wollten, kämen wir auch auf Materialkosten von ca. 250-300 EURO/t, u.a. weil wir dazu noch die Holzasche beschaffen müssten.

  • HG
    22.04.2012 16:02

    Es geht doch darum, dass auch für die Herstellung der Kohle gewisse Standards gelten sollten, damit das Thema aus ökologischer Sicht nicht im Keim erstickt wird. Bei der Verschwelung, wenn diese ungünstig läuft, kann ein Vielfaches der Treibhausgas-Emissionen emittiert werden, die bei der Sequestrierung durch Terra Preta im Boden gebunden werden könnten. In der Praxis geschieht das heute in den meisten Fällen. Genau dieses Thema wird derzeit in vielen Fachmagazinen und Foren heiß diskutiert und der Versuch, eine völlig freiwillige und unverbindliche Liste von stofflichen, energetischen und ethischen Qualitätsstandards zu verfassen, kann hier nur helfen. Der Planet ist eben rund, und wenn in Brasilien oder sonst wo Urwälder abgeholzt werden, um Biochar unter umweltschädlichsten Bedingungen herzustellen, dann sollte uns das interessieren.

  • mat
    08.07.2021 15:18

    Ich bin auf diesen Artikel gestossen, weil ich als grosser Freund der Pflanzenkohle kürzlich auf die Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aufmerksam gemacht wurde. Also ging ich dem Thema nach und bin hier gelandet. Spannende Diskussion.
    Für mich als Kleinanwender wäre nun die Frage bedeutsam, inwiefern die Vergasung von getrocknetem Holzschnitt in einem Erdkontiki eher schädlich (bezüglich PAK und anderen hier erwähnten Stoffen) oder nützlich zwecks CO2 Bindung im Boden sowie Verbesserung der Bodenbeschaffenheit ist.

    • hps
      19.09.2021 16:41

      Die im Kon-Tiki hergestellte Pflanzenkohle erfüllt in der Regel die höchsten Anforderungen der EBC Zertifizierung und die Emissionen sind gering, sofern auf rauchfreie Verkohlung geachtet wird. Die Umwelt- und Klimabilanz ist dann insgesamt deutlich positiv.

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